DSGVO 4 kmu & npo
Privacy as a Service
SETUP Pro bono
Nach einem kostenlosen
erbringen Sie den Nachweis, die Datenschutzkonformität für Ihren Verantwortungsbereich nach den Maßgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen.
Datenschutz Management
Wir vermitteln Ihnen die Erfordernisse eines Datenschutz-Managements im Zuge einer umfassenden Präsentation unseres Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Sie beginnen mit den Grundbegriffen des Datenschutzes und lernen schnell die Zusammenhänge kennen. Sie agieren selbst in der digitalen Abbildung Ihres Verantwortungsbereichs und lernen Strukturen und Verzeichnisse gemäß den Maßgaben der DSGVO kennen.
Förderung
Teile unserer Leistungen, die wir in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit erbringen, sind förderfähig. Einen Zuschuss durch staatliche Förderung können wir gerne prüfen und beantragen.
Datenschutz Dokumentation
Wir vermitteln Ihnen, wahl-weise online oder vor Ort, die DSGVO-relevanten Pflichten, verbunden mit den erforderlichen Maßnahmen, wie die Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, Dokumentation der Schutzarten (TOMs) und der Auftrags-verarbeitungsverträge sowie die Maßgaben betreff der Betroffenen-rechte und Datenschutz-verletzungen. Dazu stellen wir ein innovatives Datenschutz-Management-Systemen (DSMS) kostenlos zur Verfügung.
Haftung
Teile unserer Leistungen sind,
Cybersicherheit und entsprechende Versicherungslösungen
u.a. auch für die
Datenschutzhinweise
auf Ihrer Webseite .
DSMS
flat & pro bono
Datenschutzmanagement ist kein Kinderspiel und verlangt Expertenwissen in vielen Belangen des Umgangs mit personen-bezogenen Daten.
Erwägen Sie eine zuverlässige auf Dauer ausgelegte Zusammenarbeit mit einem Experten.
Auch im Notfall.
Datenschutzmanagement mit System
Wesentliches Element eines erfolgreichen und lohnenden Datenschutzmanagements ist die Zusammenarbeit und Mitwirkung der verantwortlichen Mitarbeiter des Mandanten. Dazu setzen wir ein cloudbasiertes Datenschutzmanagementsystem ein, mit dem Ziel, alle dsgvo-relevanten Maßgaben in Echtzeit an jedem Ort verfügbar zu haben.
Unverbindliche Preisinformation
Nachfolgende Preismodelle dienen der Orientierung zur Entscheidungsfindung für die eigene Datenschutzstrategie.
Mit diesen Preiskategorien werden wir den Wünschen unserer Mandaten gerecht, insofern es ihnen freisteht, ihren Datenschutz in Eigenverantwortung zunächst selbst in die Hand zu nehmen, diese aber auch jederzeit an einen Datenschutz-beauftragten abzugeben.
Preismodelle - KMU:
Bei diesen Preismodellen liegt der Fokus auf einer Mischkalkulation, welches unser Mandant bei einer monatlich kostengünstigen Zahlungsweise für den Datenschutz leistet.
Erläuterungen zum Preismodell
Alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertseuer
* Datenschutz-Audit digital: einmalig € 1.900,-- ; reduziert sich, wenn Förderungsfähig! – nur optional und nicht inkludiert!
** hier fällt eine separate Gebühr für die Inhalte an!
*** Hybrid: inkludiert im PT- Budget (max. p.a. 0,5 PT), danach nach Aufwand
Premium: inkludiert im PT- Budget (max. p.a. 1 PT), danach nach Aufwand
PT Personentag/e
**** Als Datenschutzbeauftragter besteht die Aufgabe, sicherzustellen, dass ein Unternehmen oder eine Organisation die Vorschriften des Datenschutzes einhält. Dazu gehört in erster Linie, das Unternehmen über sämtliche datenschutzrechtliche Bestimmungen zu informieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen.
Weitere konkrete Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten können sein:
1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen: Der Datenschutzbeauftragte muss sicherstellen, dass das Unternehmen alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhält. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Datenschutzrichtlinien, -verfahren und -maßnahmen.
2. Beratung und Unterstützung: Der Datenschutzbeauftragte sollte als Ansprechpartner für das Unternehmen fungieren und bei Fragen oder Problemen im Bereich Datenschutz beratend zur Seite stehen. Dies kann die Erstellung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren sowie die Bewertung von datenschutzrelevanten Prozessen und Systemen beinhalten.
3. Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei der Einführung neuer Datenverarbeitungsprozesse oder -systeme ist es oft erforderlich, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, um mögliche Risiken für die Betroffenen zu bewerten. Der Datenschutzbeauftragte sollte den Prozess begleiten und sicherstellen, dass alle relevanten Datenschutzaspekte berücksichtigt werden.
4. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Im Falle von Datenschutzverletzungen oder anderen Vorfällen muss der Datenschutzbeauftragte eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten und alle erforderlichen Berichte und Meldungen erstellen.
5. Sensibilisierung der Mitarbeiter: Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens über die Bedeutung des Datenschutzes informiert sind. Der Datenschutzbeauftragte sollte regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen organisieren, um sicherzustellen, dass sich alle an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
6. Dokumentation und Protokollierung: Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, alle Datenschutzaktivitäten ordnungsgemäß zu dokumentieren und zu protokollieren. Dies beinhaltet die Erstellung von Verfahrensdokumenten, Datenschutzrichtlinien und Protokollen über Datenschutzverletzungen oder ähnliche Vorfälle.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Pflichten eines Datenschutzbeauftragten je nach Land und Branche unterschiedlich sein können. Eine Beratung durch einen Experten oder eine Fachperson für Datenschutz ist unerlässlich, um die spezifischen Anforderungen zu erfüllen.
Audit
Bevor eine Datenschutzbetreuung übernommen wird, ist ein Datenschutz-Audit, notwendig. Dabei kommt es darauf an, ob schon Datenschutzdokumente und Maßnahmen vorhanden sind. Dieser Audit / Beratung kann durch die BaFa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden. Maximale Förderung bis zu 1.500 EUR möglich!
Stundenpakete
Zu den ausgewählten Leistungspaketen können zusätzlich vergünstigt Stundenpakete dazu gebucht werden!
-
5 Stunden Paket: € 500 (€ 100,00 statt € 111,25 pro Stunde)
-
10 Stunden Paket: € 950,00 (€ 95 statt € 111,25 pro Stunde)
Anfallende Kosten nach Aufwand
Personentag Datenschutzbeauftragte/r: 960,-- Euro (inkl. Anfahrt bis zu 10 km)
Stundensatz: 111,25 Euro, ab dem 11. Personentag 720,-- Euro
Allgemeine Informationen und Preise:
Abrechnungseinheit
Die Abrechnung von erbrachten Serviceleistungen erfolgt aufwandsbezogen und problemorientiert mit Einzelnachweis. Für jede Anfrage wird eine Mindestzeit von 10 Minuten berechnet, die sich jeweils um jede angefangene 10 Minuten erhöht.
Sonstige Kosten
Liegen weder ein Meilensteinplan noch eine Roadmap vor, kündigt der Auftragnehmer die notwendigen, und also abzurechnenden Tätigkeiten jeweils mit 14 Tagen Vorlauf an, und stimmt den zeitlichen Ablauf mit dem Auftraggeber ab.
Reisekosten
Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer darüber hinaus nach vorheriger Abstimmung alle erforderlichen Aufwendungen und Auslagen. Dazu gehören z. B. die notwendigen Auslagen für Fahrtkosten und Spesen. Bei der Berechnung von Personentagen ist eine Anfahrt innerhalb von 40 km enthalten.
Reisezeit wird mit 50% des Zeitaufwandes als Arbeitszeit abgerechnet.
Die Auslagen sind 10 Tage nach Abrechnung mit den erforderlichen Nachweisen fällig.