Nur, wer die IT-Systemlandschaft nach DSGVO-Richtlinien dokumentiert hat, kann für sich DSGVO-Konformität reklamieren.
Wer es darauf ankommen lässt und seine Systemlandschaft nicht beherrscht, riskiert,
dass Cyberkriminelle die Lücke finden,
dass das Löschkonzept nicht dsgvo-konform ist,
dass die Verarbeitungen unzureichend erfasst und dokumentiert sind
dass Auftragsverarbeitungen und Auftragsverarbeiter unzureichend erfasst und dokumentiert sind.
dass keine Übersicht der Arbeitsplätze und Hardware nicht gegeben ist
dass der Einsatz von Software- und Versionen nicht transparent nachvollzogen werden kann.
.dass Bedrohungslagen bzw. Datenschutzverletzungen, wie Datenverlust, Verschlüsselung, Missbrauch, etc. nicht erkannt werden.
Ohne Abbildung einer Systemlandschaft lassen sich nur schwer potentielle Bedrohungslagen erkennen und vermeiden. Insofern ist der Supergau vorprogrammiert.
Ohne Nachweis, dass personenbezogene Daten DSGVO-konform verarbeitet werden, befinden sich die verantwortlichen Geschäftsführer und Vorstände jeglicher Organisationen auf dünnem Eis und riskieren vermögen und Existenz.
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