Der Hype um die Datenschutzgrundverordnung wird viel zu stark von den rechtsberatenden Berufen und den Medien „beworben“!
Insofern ist ein wichtig Hinweis angebracht: Nur die Datenschutzbehörden können die Verfehlungen zum Datenschutz ahnden – nicht wie überall zu lesen ist, die Abmahnvereine!
Das für die Vereine günstigere „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ mit der Einführung der Nebenberufspauschale nach dem Einkommenssteuergesetz 3 Nr 26a wird von keiner Presse erwähnt.
Ebenso wenig werden Berichte oder Aufklärung zu den vielen „verpflichtenden“ Vorschriften und Verordnungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen aufgeklärt.
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