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DSGVO flat 4 kmu | Blog

Datenschutz = Bedrohungslagen vermeiden

Faxen ist nicht DSGVO-konform

Man habe die Faxen mit dem #Datenschutz so langsam dick. Sich derweil offenbart, dass sich das Faxen mit dem #Datenschutz auch nicht vereinbaren lässt.

Hier sind die Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten gefragt, Ihren Pflichten nachzu kommen, die #Verarbeitungsverzeichnisse (VA) und technischen und organisatorischen Maßnahmen (#TOMS), das Löschkonzept nicht zu vergessen, nochmals zu überarbeiten.


Peer-to-peer Telefonleitung reiche nicht mehr aus, wie unter www.datenschutz.bremen.de ... nachzulesen. Indes ja die Faxe per E-Mail weitergeleitet werden und obendrein auch sensible Daten enthalten können, wie kürzlich und coronabedingt auch behördlicherseits festgestellt, sind Maßnahmen über die Korrekturen in der obligatorischen #Datenschutzdokumentation hinaus dringend geboten.

Fax- oder Multifunktionsgerät entweder datenschutzkonform entsorgen oder Fax-Funktion deaktivieren und TOMs-seitig dokumentieren. Die Weiterleitung der Fax-Nummer auf E-Mail-Adressen über die integrierte Faxfunktion eines Routers bleibt weiterhin fragwürdig, insofern die anzugebene/n E-Mailadressen ja auch wieder weitergeleitet werden können, usw.


Sei dem, der #dsgvo-konform dokumentiert, der Wind aus den Segeln genommen werden kann, insofern er festgestellt hat, dass doch da noch was war.

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