Nicht nur Unternehmen, klein- und mittelständische Betriebe, Selbständige, Freelancer oder Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) umzusetzen.
Die DSGVO gilt auch für alle Vereine und Verbände, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine. Personen bezogene Daten in Mitgliedsanträgen, in Einladungen zu Veranstaltungen oder Vorstands und Mitgliederversammlungen unterliegen dem Datenschutz. Hinzu kommen noch Webseite und weitere Webdienste wie Chats, Blogs, soziale Medien, Cloud und Analysedienste, etc..
In jedem Verein gibt es vielseitige Anwendungen und Prozesse, in denen personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder Geschlecht verarbeitet werden.
Insofern ist die Bedrohungslage grundsätzlich gegeben und sollte nicht ignoriert werden. Wenn gleich auch die Behörden vorerst noch Gnade vor Recht ergehen lassen und Nachsicht wegen Unwissenheit üben, rechtfertigt dies noch lange nicht, Datenschutzverletzungen billigend in Kauf zu nehmen.
Allgemein raten Experten, 10 Regeln zu beachten. Dazu mehr in weiteren Blogs.
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