Sie kennen das vielleicht schon, das Hin und Her mit den #Auftragsdatenverarbeitungsverträgen, kurz #AV-Vertrag. Keiner oder nur wenige Ihrer Dienstleister und oder Ihrer Kunden haben Ahnung vom Datenschutz, geschweige denn von der #Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und seinen Maßgaben, Pflichten und Bedrohungslagen.
Wir schon. Und wir nehmen gleichermaßen Ihr Unternehmen sowie Ihre Kunden und Unterauftragnehmer bzw. Dienstleister oder #Auftragsverarbeiter an die Hand. Und es wär für alle Beteiligten, Verantwortliche und Betroffene eine #DSGVO-konforme #Datenschutzkonformität hergestellt und nachhaltig gesichert.
Vorteil ist, alle partizipieren von einer Datenschutzorganisation bzw. von einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS) gleicher Qualität und Aktualität.
In unsere Rolle als #Datenschutzmanager, #Datenschutzberater und #Datenschutzbeauftragte zugleich, stehen wir je nach Erfordernis und Vereinbarung für alle Eventualitäten bereit.
Jedem innovativem Unternehmen stünde es gut, seinen Kunden und Dienstleistern sein eigenes #Datenschutzmanagement samt #Datenschutzmanagementsystem (#DSMS) verfügbar machen.
Denken Sie an Kundenbindung via #Datenschutz.
Insofern wir unseren Kunden diese Strategie dringend empfehlen, statt sich mit eingangs benannten #Bedrohungslagen selber zu befassen. Wir regeln das. Auch im #Notfall.
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