Der Sprung ist gewaltig. Dokumentationspflicht ist nicht gleich Umsetzungspflicht.
Gewissermaßen liegen Welten dazwischen, insofern eine Datenschutzdokumentation in der Ablage landet, die Datenschutzumsetzung hingegen sich permanent am Arbeitsplatz und in den Köpfen offenbart und zudem auch noch Effizienz schafft.
Wenn Sie im Zuge Ihrer Datenschutzmaßnahmen obendrein einen Mehrwert oder einen zusätzlichen Nutzen generieren wollen, setzen Sie auf #Datenschutzumsetzung am tatsächlichen Ort eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes.
Hier sind Sie richtig, wenn Sie eine richtige Entscheidung treffen wollen, begründet in der Tatsache, dass Ihre Datenschutzmaßnahmen aller Orts im Geiste aller Mitwirkenden gegenwärtig sind sowie auch ausgeführt und protokolliert werden und nicht nur rechtfertigungsweise zum Nachlesen bereit stehen.
Die Umsetzung des #Datenschutzes mündet in der datenschutzkonformen Ausführung der Verarbeitung personenbezogener Daten und nicht in der Dokumentation der Verarbeitung und deren Verbreitung.
Der Nutzen offenbart sich im Moment der Ausführung datenschutzrelevanter Aufgaben und deren Kommunikation mit sogenannten Empfängern der personenbezogenen Daten, insofern Datenschutz als treibender Faktor der internen Unternehmenskommunikation dient.
Und Unternehmenskommunikation ist eindeutig ein wirtschaftlicher Erfolgsmoment, welcher durch den Datenschutz effizient flankiert werden kann.
Also treffen Sie Ihre Entscheidung für eine Datenschutzumsetzung mit Mitteln der Unternehmenskommunikation, und zwar #agil und in #Echtzeit.
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