Datenschutz-Notfall-Programm
Nach DSGVO werden Datenschutzverletzungen mit Strafen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet.
Bedrohungslagen sind gegeben hinsichtlich Mängeln bei der IT-Sicherheit, bei Informationspflicht, bei Versand von Werbe- E-Mails, bei Kontaktformularen, bei Datenschutzhinweisen, bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AvV), bei Verarbeitungsverzeichnissen, bei technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), bei Mitarbeiterüberwachung, bei Datenverkauf bis hin zu Verarbeitung von sensiblen Daten, aber auch, wenn keine Risikobewertung (DSFA) oder kein Maßnahmenplan für den Fall von Betroffenenanfragen oder Datenschutzverletzungen vorgesehen ist.
Diese Bedrohungslagen sollten nicht unterschätzt werden, insofern wir unsere Mandanten vor den Konsequenzen schützen und ein professionelles Datenschutznotfallmanagement bereit halten.
Für den Fall der Fälle sind wir gerüstet, unsere Mandanten bei Datenschutzpannen zu beraten und die erforderlichen Maßnahmen DSGVO-konform einzuleiten.
Hier genügt ein Anruf, und wir reagieren umgehend.