Ehrenamtliche arbeiten nicht „ständig“ mit der automatisierten Verarbeitung.Stellungnahme zu § 38 Abs 1 BDSG in Ergänzung zu dem Artikel 37 Abs 1 b und c DSVGO. Auch Vereine haben einen einen...
Datenschutzmanagement | Pro bonoDatenschutz ist auch für NPOs und während ihres ehrenamtlichen Engagements obligatorisch.